FAQ’s – Patienten fragenBitte denken Sie daran – Diese Seite wird durch Ihre gestellten Fragen klüger!
Benötigt auch der Narkosearzt meine Chip-Karte? Ja, unbedingt! Der Narkosearzt rechnet seine Leistung eigenständig ab und muss dafür die Chipkarte in sein Abrechnungssystem einlesen. Eine Behandlung ist ohne Chip-Karte streng genommen nicht möglich! Benötige ich für den Narkosearzt einen Überweisungschein? Ja! Der Narkosearzt ist ein eigenständiger Facharzt und damit ist eine Behandlung durch oder mit ihm für den Patienten mit der Zahlung der Praxisgebühr verbunden. Mit der Vorlage des Überweisungsscheines vom Hausarzt entfällt die Verpflichtung zur Entrichtung der Praxisgebühr. Muss ich auch für eine ambulante Narkose nüchtern erscheinen? Ja, unbedingt! Die Nüchternheit ist eine unerlässliche Voraussetzung für einen geplanten operativen Eingriff in Narkose oder einem ähnlichen Verfahren. Da möglicherweise der vor Ihnen bestellte Patient absagt, möchten wir Sie ggfs. vorziehen und damit verändert sich Ihre ursprüngliche Nüchternheitszeitgrenze.
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